Kirchlicher Energiefonds - Beihilfe für Energiekosten
Die Evangelische und die Katholische Kirche zeigen durch die Einrichtung des Kirchlichen Energiefonds ihre Solidarität mit Menschen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse besonders unter den hohen Energiekosten (und Inflation) leiden.
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Evangelische Landeskirche Württemberg haben zur Umsetzung dieses Energiefonds die Caritas und Diakonie beauftragt.
Wer kann Beihilfe aus dem Energiefonds beantragen?
Grundsätzlich jede Person und Familie, die Energie-Rechnungen nicht bezahlen können, können sich melden. Die Berater*innen prüfen dann den möglichen Anspruch.
Weiterführende Information:
Zielgruppe des Energiefonds sind Haushalte mit niedrigem und mittleren Einkommen (Rentner*innen, kinderreiche Familie, Alleinerziehende , geringfügig oder Teilzeitbeschäftigte) ohne aufstockende Leistungen.
Auch Haushalte, die bereits im Bezug von vorgelagerten Sozialleistungen sind, können Gelder aus dem Energiefonds beantragen, um einem umfassenden Leistungsanspruch zu verhindern.
Anspruchsberechtigte Haushalte von Unterstützungsleistungen werden vor Beantragung einer Beihilfe in der Regel aufgefordert, eine entsprechende Beihilfe zu beantragen.
Haushalte, die Leistungen nach SGB II oder SGB XII beziehen erhalten über die Grundsicherung Ihre Heizkosten, so dass diese nicht zusätzlich über den Fonds abgedeckt werden sollen. Lediglich bei Stromkosten können Empfänger*innen von staatlichen Leistungen eine Unterstützung für Stromkosten aus dem Energiefonds beantragen.
Wie kann man einen Beratungstermin vereinbaren?
Rufen Sie gerne bei der Caritas oder der Diakonie an, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu erhalten.
Die Kontaktdaten der Caritas:
in Biberach
Caritas Biberach-Saulgau
Waldseer Straße 24
88400 Biberach
Telefon.: 07351 8095-100
in Bad Saulgau
Caritas Biberach-Saulgau
Kaiserstraße 62
88348 Bad Saulgau
Telefon: 07581 906496 0
Eine Bezuschussung oder Übernahme von Energiekosten ist möglich für:
• Abschlagszahlungen für Heizung und Strom
• Nachforderungen am Ende des Abrechnungszeitraum für Heizung und Strom
• Einmalige Beschaffung von Brennstoffen (Kohle, Pellets, Öl)
Was muss zum Beratungstermin alles mitgebracht werden?
Die Bedarfe sind mit Abrechnung /Rechnung nachzuweisen.
• Erhöhte Abschlagszahlungen Heizung/Strom (Differenz zum Vorjahr x 12)
• Nachforderung am Ende des Abrechnungszeitraums (Heizung/Strom)
• Einmalige Beschaffung von Brennstoffen (Bevorratung von bspw. Kohle, Pellets oder Öl)
Persönliche Dokumente:
• Personalausweis
• Nachweis über Personen, die im Haushalt leben, z.B. durch Kopie des Ausweises oder der Krankenkassen- Karte
• Nachweis einer Erwerbstätigkeit durch die letzten drei Gehaltsabrechnungen
• Nachweis über vorgelagerte Sozialleistungen, wie Wohngeld und Kinderzuschlag
• ggf. Ablehnungsbescheid des Heizkostenzuschusses vom Jobcenter
• Nachweis über Einkommen aus Selbständigkeit
• Nachweis über Lohnersatzleistungen z. B. Elterngeld, Krankengeld, ALG I
• Rentenbescheid
• Nachweis über Lehrgeld / BAföG
• Nachweise über Kindergeld
• Sonstiges (z. B. Unterhalt, Mieteinnahmen)
Verständigung bei mangelnden Kenntnissen der Deutschen Sprache
• Bitte bringen Sie falls nötig einen Dolmetscher mit zu Ihrem Beratungstermin.
Weiterführende Informationen:
Die Einkommenssituation wird mithilfe von entsprechenden Nachweisen aufgelistet und mit einem (gesetzten) Richtwert verglichen, so wird die Anspruchsberechtigung geprüft.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt immer ergänzend zu staatlich vorrangigen Leistungen.