Wohngeld für 2023 rechtzeitig beantragen
Die Caritas Biberach-Saulgau rät dazu, Wohngeld für 2023 schon jetzt zu beantragen. Der Kreis der Wohngeldberechtigten wird ab Januar 2023 bundesweit von 600.000 auf zwei Millionen Bürger*innen erweitert. Wohngeld können alle beantragen, die zwar über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügen (sog. Mindesteinkommen) - aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaften, um die Wohnkosten zu decken. Dabei können sowohl Mieter*innen als auch Eigentümer*innen einen Anspruch auf diese staatliche Unterstützung haben.
"Aus unseren Beratungsstellen wissen wir, dass viele Menschen angesichts von Mieten und Nebenkosten nicht mehr weiter wissen. Vielen ist dabei nicht bekannt, dass sie wohngeldberechtigt sind", sagt Sara Sigg, Fachleitung Soziale Hilfe der Caritas Biberach-Saulgau. "Da wegen der gestiegenen Zahl der Berechtigten ein Ansturm auf die Wohngeldstellen zu erwarten ist, sollte man rechtzeitig den Antrag stellen, damit im nächsten Jahr der Zuschuss auch gezahlt werden kann."
Von 2023 an werden die Obergrenzen für das Einkommen zwar deutlich angehoben. Doch was das für welches Einkommen in der jeweiligen Familiensituation im Einzelfall bedeutet, ist schwer abzuschätzen. Auch Familien mit mittlerem Einkommen könnten inzwischen die Kriterien erfüllen. "Daher rate ich im Moment allen Menschen, die sich durch die Mietkosten belastet fühlen, einen Wohngeldantrag zu stellen", so Sara Sigg. Bisher sind fast die Hälfte aller Wohngeldempfänger Rentnerinnen und Rentner. Auch Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen haben prinzipiell Anspruch auf Wohngeld.
Der Wohngeldbetrag wird sich 2023 um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat erhöhen. Das bedeutet für bisherige Bezieher*innen eine Verdoppelung des Wohngeldes. Es steigt durchschnittlich auf rund 370 Euro pro Monat.