Sie möchten Ihren Suchtmittelkonsum beenden?
Eine Suchterkrankung kann mit einer ambulanten Rehabilitation (auch Entwöhnungsbehandlung oder Therapie genannt) erfolgreich behandelt werden. Wir nehmen uns gerne viel Zeit für Sie, um miteinander die Ursachen zu erkennen und Wege aus der Suchterkrankung zu finden.
Gute Voraussetzungen
- Sie haben erkannt, dass es sich um eine Suchterkrankung handelt?
- Sie spüren einen eigenen Behandlungswunsch oder eine Notwendigkeit zur Veränderung?
- Sie sind bereit für eine verbindliche Teilnahme und Mitarbeit bei allen Behandlungsmaßnahmen?
- Sie glauben an Ihre Fähigkeit zur Abstinenz außerhalb der Behandlungszeit?
- Dann haben Sie gute Voraussetzungen für ein Gelingen Ihrer Behandlung
Ziele der Behandlung
Entwicklung einer stabilen und zufriedenen Abstinenz
Wiederentdecken oder entwickeln eigener Fähigkeiten und Ressourcen z.B. der Freude am Leben, der Zuversicht, der Kontaktfreudigkeit, der inneren Gelassenheit, dem Selbstwertgefühl
Dazu gehören auch:
Bildung von Fähigkeiten, Krisen und Konflikt zu meistern
Erarbeiten einer Fähigkeit zur Rückfallvorbeugung
Stärken oder auch wiederherstellen der Erwerbsfähigkeit
Wie läuft die Behandlung ab?
Ambulante Rehabilitation ist eine Behandlung im Alltag und in der Nähe Ihres Wohnorts, d.h. Sie verbleiben während der Behandlungszeit im gewohnten Umfeld und gehen weiter Ihrer Arbeit, Ihren Verpflichtungen, Ihren Hobbys nach.
In wöchentlichen Gruppensitzungen und regelmäßigen Einzelgesprächen mit einer festen Bezugsperson (speziell ausgebildete Suchttherapeuten/-innen) werden Sie unterstützt auf dem Weg in ein suchtmittelfreies Leben. Intensiv-Therapietage und Angehörigengespräche ergänzen unser Angebot für Sie.
Ein Facharzt begleitet Sie über den gesamten Zeitraum.
Die Regelbehandlung dauert 12 Monate.
FoRaN und BORA
FoRaN (Familienorientierte Rehabilitation und Nachsorge) und BORA (berufsorientierte Rehabilitation) sind spezielle Ausrichtungen in der Ambulanten Rehabilitation und beinhalten eine besondere Stärkung und Einbeziehung der Familie in die Behandlung bzw. ein besonderes Augenmerk auf die Stabilisierung der Berufsfähigkeit zu richten. Diese Maßnahmen können bei Bedarf gesondert beantragt werden. Fragen dazu besprechen wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.